Eine besondere Kompetenz des Büros liegt im besonderen Städtebaurecht.

Seit vielen Jahren begleiten wir Kommunen, Sanierungs- und Entwicklungsträger, aber auch Eigentümer zu Fragestellungen im besonderen Städtebaurecht.In diesem Feld sind wir bundes­weit unterwegs und begleiten mit unserer Expertise Einzelfragen ebenso wie ganze Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen sowie Stadtumbaugebiete in allen wert­ermitt­lungs­technischen Fragestellungen, u.a.:

  • Bemessung und Überprüfung von Anfangs- und Endwerten für die Ausgleichsbetragsermittlung
  • Ermittlung von Grundstückswerten für Erwerb oder Veräußerung durch die Gemeinde
  • Beratung und Unterstützung bei Abschluss von Ablöse- und Abwendungsvereinbarungen
Fakten und gesetzliche Grundlagen:
  • städtebauliche Bodenwerte i.S.d. § 154 BauGB
  • Neuordnungswerte i.S.d § 169 Abs. 8 BauGB