Die Entwicklung eines Grundstücks ist von vielen Faktoren abhängig.

Beispielsweise von planungs­recht­lichen und bauordungsrechtlichen Aspekten, Bodenwerten, zu erwartenden Verkaufs­erlösen u.v.m. Ein weiterer wesentlicher Faktor besteht darin, „beleihungsfähige“, handel­bare Grund­stücke zu schaffen.

T&W berät und unterstützt Sie z.B. bei der Erarbeitung eines Teilungsentwurfes und weist auf die damit verbundenen Konsequenzen hin.

Fakten und gesetzliche Grundlagen:
  • § 7 Bauordnung für Berlin (BauO Bln)
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