Von der Antragstellung zur Einleitung des Verfahrens über die Durchführung der not­wendigen Untersuchungen, der Ermittlung und Anhörung der Beteiligten bis hin zur Über­gabe der abschließenden Dokumentation der Ergebnisse an das Vermessungsamt werden alle Verfahrensschritte von uns ausgeführt.

Wir unterstützen Sie bei der Klärung zum Verlauf Ihrer Grundstücksgrenze, der Markierung von Grenzpunkten (Abmarkung) und insbesondere bei der Bildung neuer Grenzen. Bei dieser Aufgabe ist es mit der Novellierung der Berliner Bauordnung nun­mehr verpflichtend, im Vorfeld der Teilungsvermessung alle bauordnungsrechtlichen Frage­stellungen zu untersuchen und zu lösen.

T&W berät Sie einerseits dabei, einen geeigneten, möglichst optimalen Grenzverlauf zu finden und unterstützt Sie zugleich, sofern dennoch Befreiungen, Abweichungen und Baulasten notwendig werden.

Fakten und gesetzliche Grundlagen:
  • Gesetz über das Vermessungswesen in Berlin (VermGBln)
  • § 7 Bauordnung für Berlin (BauO Bln)
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