Entwurfsvermessung und Bauvermessung sind grundlegende vermessungstechnische Leistungen.

Gemäß § 97b Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) umfasst das Leistungs­bild der Entwurfsvermessung die terrestrischen und photogrammetrischen Vermessungsleistungen für die Planung und den Entwurf von Gebäuden, Ingenieur­bauwerken und Verkehrsanlagen. Zum Leistungsumfang gehören üblicherweise

  • Grundlagenermittlung
  • Anlegen eines geodätischen Festpunktfeldes
  • Erstellung vermessungstechnischer Lage- und Höhenpläne
  • Erstellung von Absteckungsunterlagen
  • Absteckung für den Entwurf
  • Geländeschnitte
Fakten und gesetzliche Grundlagen:
  • Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
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