Der amtliche Lageplan einschließlich der dazugehörigen Nutzungsberechnung ist Be­standteil der Bauvorlagen im Rahmen des Bauantragsverfahrens.

Diese hoheitliche Leistung beginnt mit der Bestandsplanerstellung als Grundlage für Architekten und Planer und endet mit der Eintragung der Entwurfsplanung einschließlich Abstands­flächen­betrachtung, Nutzungsberechnung u.v.m.

Als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure begleiten wir diesen Prozess bis zur Bau­genehmigung aktiv: Wir beraten Sie gern über bauplanungsrechtliche und bau­ordnungs­rechtliche Möglichkeiten und Grenzen, wir unterstützen Sie bei der Vor­bereitung von Baulastanträgen u.v.m.

Fakten und gesetzliche Grundlagen:
  • Bauordnung für Berlin (BauO Bln)
  • Bauverfahrensverordnung (BauVerfV)
  • ÖbVI Vergütungsordnung – ÖbVIVergO
Weiterführende Links: