Referenzen – Besonderes Städtebaurecht
Bodenwertermittlungen im sog. Bundesblock
Ermittlung der städtebaulichen Bodenwerte i.S.d. § 154 Abs. 2 BauGB (Anfangs- und Endwert) sowie Neuordnungswerte i.S.d. § 169 Abs. 8 BauGB für mehrere Teilflächen- und Erschließungsvarianten.
Die Wertermittlung erfolgte im direkten sowie indirekten Preisvergleich sowie mit Hilfe des Zielbaumverfahrens (Multifaktorenanalyse).
Wiederkehrend zwischen 2005
und Oktober 2014
Ort
Entwicklungsbereich „Hauptstadt Berlin – Parlaments- und Regierungsviertel“
Basisgutachten Stadtzentrum Eberswalde sowie Grundstückspässe
Ermittlung der städtebaulichen Bodenwerte i.S.d. § 154 Abs. 2 BauGB (Anfangs- und Endwert) für ca. 200 Grundstücke und Teileigentumseinheiten im Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Eberswalde“.
Zunächst erfolgte die Erstellung von Basisgutachten zur Ableitung zonaler Bodenwerte im indirekten Preisvergleich auf Grundlage besonderer Bodenrichtwerte, im Niedersachsenverfahren und im Zielbaumverfahren. Zudem wurden Informationen über Ablösevereinbarung einbezogen.
Die grundstücksspezifische Bewertung erfolgte in Form von Grundstückspässen.
März 2015 bis voraussichtlich Mitte 2017
Ort
Eberswalde (Barnim)