Referenzen – Besonderes Städtebaurecht

Bodenwertermittlungen im sog. Bundesblock

Ermittlung der städtebaulichen Bodenwerte i.S.d. § 154 Abs. 2 BauGB (Anfangs- und Endwert) sowie Neuordnungswerte i.S.d. § 169 Abs. 8 BauGB für mehrere Teilflächen- und Erschließungsvarianten.

Die Wertermittlung erfolgte im direkten sowie indirekten Preisvergleich sowie mit Hilfe des Zielbaumverfahrens (Multifaktorenanalyse).


Basisgutachten Stadtzentrum Eberswalde sowie Grundstückspässe

Ermittlung der städtebaulichen Bodenwerte i.S.d. § 154 Abs. 2 BauGB (Anfangs- und Endwert) für ca. 200 Grundstücke und Teileigentumseinheiten im Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Eberswalde“.

Zunächst erfolgte die Erstellung von Basisgutachten zur Ableitung zonaler Bodenwerte im indirekten Preisvergleich auf Grundlage besonderer Bodenrichtwerte, im Niedersachsenverfahren und im Zielbaumverfahren. Zudem wurden Informationen über Ablösevereinbarung einbezogen.

Die grundstücksspezifische Bewertung erfolgte in Form von Grundstückspässen.