Immobilienbewertung – Leitungsentschädigung
Unsere Leistungen:
Einen besonderen Teil von Entschädigungsgutachten stellen die Leitungsentschädigungen dar. Versorgungsunternehmen sichern die benötigten Leitungsrechte i.d.R gemäß § 1090-1093 BGB als beschränkte persönliche Dienstbarkeiten im Grundbuch. Wir ermitteln sachverständig die Höhe der Entschädigung.
Fakten / gesetzliche Grundlagen:
- Leitungsrecht gemäß § 9 GBBerG
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