Immobilienbewertung – Leitungsentschädigung

 

Unsere Leistungen:

Einen besonderen Teil von Entschädigungsgutachten stellen die Leitungs­ent­schädi­gungen dar. Versorgungsunternehmen sichern die benötigten Leitungsrechte i.d.R gemäß § 1090-1093 BGB als beschränkte persönliche Dienstbarkeiten im Grundbuch. Wir ermitteln sachverständig die Höhe der Entschädigung.