Immobilienbewertung – Besonderes Städtebaurecht
Unsere Leistungen:
Eine besondere Kompetenz des Büros liegt im besonderen Städtebaurecht. Seit vielen Jahren begleiten wir Kommunen, Sanierungs- und Entwicklungsträger aber auch Eigentümer zu Fragestellungen im besonderen Städtebaurecht. In diesem Feld sind wir bundesweit unterwegs und begleiten mit unserer Expertise Einzelfragen ebenso wie ganze Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen sowie Stadtumbaugebiete in allen wertermittlungstechnischen Fragestellungen, u.a.:
- Bemessung und Überprüfung von Anfangs- und Endwerten für die Ausgleichsbetragsermittlung
- Ermittlung von Grundstückswerten für Erwerb oder Veräußerung durch die Gemeinde
- Beratung und Unterstützung bei Abschluss von Ablöse- und Abwendungsvereinbarungen
Fakten / gesetzliche Grundlagen:
- städtebauliche Bodenwerte i.S.d. § 154 BauGB
- Neuordnungswerte i.S.d § 169 Abs. 8 BauGB